Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschlussempfehlung
1. Die neue Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Augsburg (Straßenreinigungssatzung), die neue Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr (Straßenreinigungsgebührensatzung) und die neue Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen sowie der Sicherung der Gehwege in der Stadt Augsburg (Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung) werden in den in den Anlagen 2 bis 4 enthaltenen Fassungen beschlossen, welche Bestandteil dieses Beschlusses sind. Dies entspricht der Einführung des Frontmetermaßstabes in der vorgeschlagenen Variante 3. Mit Inkrafttreten dieser neuen Satzungen und der Verordnung zum 01.01.2024 wird die aktuelle Straßenreinigungssatzung vom 28.04.1972 (ABl. vom 28.04.1972, S. 62), zuletzt geändert durch die Satzung vom 08.12.2022 /ABl. vom 23.12.2022, S. 403 der Stadt Augsburg sowie die aktuelle Straßenreinigungsgebührensatzung vom 26.07.1994 (ABl. vom 29.07.1994, S. 123), zuletzt geändert durch die Satzung vom 13.01.2016 /ABl. vom 29.01.2016, S. 13 der Stadt Augsburg sowie die die aktuelle Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung vom 30.03.2012 (ABl. vom 13.04.2012, S. 86), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 27.04.2015 /ABl. vom 15.05.2015, S. 103 der Stadt Augsburg, aufgehoben.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, diese auszufertigen und amtlich bekannt zu machen.
3. Die Höhe des von der Stadt Augsburg zu tragenden Allgemeininteresses an sauberen Straßen wird auf 10 v.H. der umlagefähigen Aufwendungen festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
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