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Auszug - Einführung des Frontmetermaßstabes bei den Straßenreinigungsgebühren Neufassung der Straßenreinigungssatzung, der Straßenreinigungsgebührensatzung und der Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung zum 01.01.2024  

 
 
WRK für den Eigenbetrieb Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Augsburg
TOP: Ö 4
Gremium: WRK für den Eigenbetrieb Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:35 - 15:54 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/23/09861 Einführung des Frontmetermaßstabes bei den Straßenreinigungsgebühren
Neufassung der Straßenreinigungssatzung, der Straßenreinigungsgebührensatzung und der Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung zum 01.01.2024
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Reiner Erben, Berufsm. StadtratsmitgliedAktenzeichen:700 - 70 10 00
Federführend:Eigenbetrieb Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung

 

1. Die neue Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Augsburg (Straßenreinigungssatzung), die neue Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr (Straßenreinigungsgebührensatzung) und die neue Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen sowie der Sicherung der Gehwege in der Stadt Augsburg (Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung) werden in den in den Anlagen 2 bis 4 enthaltenen Fassungen beschlossen, welche Bestandteil dieses Beschlusses sind.

Dies entspricht der Einführung des Frontmetermaßstabes in der vorgeschlagenen Variante 3.

Mit Inkrafttreten dieser neuen Satzungen und der Verordnung zum 01.01.2024 wird die aktuelle Straßenreinigungssatzung vom 28.04.1972 (ABl. vom 28.04.1972, S. 62), zuletzt geändert durch die Satzung vom 08.12.2022 /ABl. vom 23.12.2022, S. 403 der Stadt Augsburg sowie die aktuelle Straßenreinigungsgebührensatzung vom 26.07.1994 (ABl. vom 29.07.1994, S. 123), zuletzt geändert durch die Satzung vom 13.01.2016 /ABl. vom 29.01.2016, S. 13 der Stadt Augsburg sowie die die aktuelle Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung vom 30.03.2012 (ABl. vom 13.04.2012, S. 86), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 27.04.2015 /ABl. vom 15.05.2015, S. 103 der Stadt Augsburg, aufgehoben.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, diese auszufertigen und amtlich bekannt zu machen.

 

3. Die Höhe des von der Stadt Augsburg zu tragenden Allgemeininteresses an sauberen Straßen wird auf 10 v.H. der umlagefähigen Aufwendungen festgesetzt.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

13

Abstimmung:

einstimmig

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Präsentation 20-10-2023 Stand Sept_2023 RE_FS ÜMA korr RE (996 KB)