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Auszug - Solarpflicht auf städtischen Gebäuden (Ausführungsbeschluss)  

 
 
Bau-, Hochbau- und Konversionsausschuss (Bauausschuss)
TOP: Ö 12
Gremium: Bau-, Hochbau- und Konversionsausschuss (Bauausschuss) Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 18.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 16:48 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/23/09627 Solarpflicht auf städtischen Gebäuden
(Ausführungsbeschluss)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Steffen Kercher, Berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Hochbauamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung

 

Der vorgeschlagenen Vorgehensweise der Verwaltung im Umgang mit der Errichtung von Solaranlagen auf städtischen Gebäuden wird zugestimmt:

 

1. Die Stadt Augsburg und damit alle gebäude- und liegenschaftsverwaltenden Referate verpflichten sich, bei Neubauten und Maßnahmen im Gebäudebestand, die Dachsanierungen inkludieren, PV-Anlagen zu installieren, zu erhalten und dauerhaft zu betreiben.

 

2. Bei Gebäudesanierungen, die keine Dachsanierung beinhalten, prüft die Stadt Augsburg bzw. die gebäude- und liegenschaftsverwaltenden Dienststellen die Möglichkeit der Installation einer PV Anlage auf rechtliche, technische, statische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit. Sollte die Möglichkeit der Installation einer PV-Anlage gegeben sein, ist diese zu installieren. Bei Neubauten mit einer Nutzungsdauer unter 5 Jahren (z.B. Interimsgebäude) besteht keine Verpflichtung zur Errichtung einer PV-Anlage.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

11

Abstimmung:

10:1