Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschlussempfehlung
Der vorgeschlagenen Vorgehensweise der Verwaltung im Umgang mit der Errichtung von Solaranlagen auf städtischen Gebäuden wird zugestimmt:
1. Die Stadt Augsburg und damit alle gebäude- und liegenschaftsverwaltenden Referate verpflichten sich, bei Neubauten und Maßnahmen im Gebäudebestand, die Dachsanierungen inkludieren, PV-Anlagen zu installieren, zu erhalten und dauerhaft zu betreiben.
2. Bei Gebäudesanierungen, die keine Dachsanierung beinhalten, prüft die Stadt Augsburg bzw. die gebäude- und liegenschaftsverwaltenden Dienststellen die Möglichkeit der Installation einer PV Anlage auf rechtliche, technische, statische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit. Sollte die Möglichkeit der Installation einer PV-Anlage gegeben sein, ist diese zu installieren. Bei Neubauten mit einer Nutzungsdauer unter 5 Jahren (z.B. Interimsgebäude) besteht keine Verpflichtung zur Errichtung einer PV-Anlage.
Abstimmungsergebnis
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