Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschlussempfehlung
1. Die Stadt Augsburg befürwortet die temporäre Errichtung und den Betrieb eines Wasserspielplatzes auf dem Rathausplatz als Ausnahme zu den geltenden Nutzungsrichtlinien für die Nutzung des öffentlichen Verkehrsgrundes in der Stadt Augsburg durch Straßensondernutzungen. Der begleitenden Verteilung kostenloser Sonnencreme in unmittelbarem Umfeld des Wasserspielplatzes wird ebenfalls zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Veranstalter (Regio Augsburg Wirtschaft GmbH, Abteilung Augsburg Marketing GmbH) die für die Errichtung und den Betrieb notwendigen Sondernutzungsrechte für den Rathausplatz zu gewähren. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, sicherheitsrechtliche Auflagen für die Errichtung und den Betrieb des Wasserspielplatzes festzusetzen, welche die berechtigten, rechtlichen Belange der Öffentlichkeit und benachbarten Gewerbetreibenden umfassend berücksichtigen. 4. Das öffentliche Interesse an der Errichtung dem Betrieb des Wasserspielplatzes wird anerkannt.
Abstimmungsergebnis
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