Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Die Stadt Augsburg befürwortet den über den Verein „BISS - Bürger in sozialen Schwierigkeiten“ organisierten Verkauf von Straßenzeitungen als Ausnahme zu den geltenden Richtlinien für die Nutzung des öffentlichen Verkehrsgrunds in der Stadt Augsburg durch Straßensondernutzungen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Verein „BISS - Bürger in sozialen Schwierigkeiten“ die notwendigen Sondernutzungsrechte zu gewähren und mit geeigneten Auflagen zu versehen. 3. Das öffentliche Interesse wird anerkannt.
Abstimmungsergebnis
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