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Auszug - Ausnahme von den "Nutzungsrichtlinien für den öffentlichen Verkehrsgrund in der Stadt Augsburg" hier: Sondernutzungserlaubnis für BISS e.V zum Verkauf von Straßenzeitungen  

 
 
Allgemeiner Ausschuss
TOP: Ö 3
Gremium: Allgemeiner Ausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 04.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 15:44 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/23/09632 Ausnahme von den "Nutzungsrichtlinien für den öffentlichen Verkehrsgrund in der Stadt Augsburg"
hier: Sondernutzungserlaubnis für BISS e.V zum Verkauf von Straßenzeitungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Frank Pintsch, Berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Referat 7 Beteiligt:Ordnungsamt
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Die Stadt Augsburg befürwortet den über den Verein „BISS - Bürger in sozialen Schwierigkeiten“ organisierten Verkauf von Straßenzeitungen als Ausnahme zu den geltenden Richtlinien für die Nutzung des öffentlichen Verkehrsgrunds in der Stadt Augsburg durch Straßensondernutzungen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Verein „BISS - Bürger in sozialen Schwierigkeiten“ die notwendigen Sondernutzungsrechte zu gewähren und mit geeigneten Auflagen zu versehen.

3. Das öffentliche Interesse wird anerkannt.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

12

Abstimmung:

einstimmig