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Beschluss - Die in Anlage 1 zu diesem Beschluss genannten, bislang zusätzlichen Beschäftigungsverhältnisse (Art. 68 Abs. 3 Nr. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung), werden in Planstellen umgewandelt und zum Haushaltsstellenplan 2024 eingerichtet. Soweit zugehörige Beschäftigte mit bislang befristeten Arbeitsverhältnissen die persönlichen Voraussetzungen für eine dauerhafte Beschäftigung bei der Stadt Augsburg erfüllen und keine personen- oder verhaltensbedingten Gründe entgegenstehen, wird die Verwaltung beauftragt, jene befristeten Arbeitsverträge in unbefristete Arbeitsverträge umzuwandeln.
- Die in Anlage 2 zu diesem Beschluss genannten Planstellen des Eigenbetriebs Altenhilfe Augsburg werden zum Haushaltsstellenplan bzw. Wirtschaftsplan 2024 eingerichtet.
- Die in Anlage 3 zu diesem Beschluss genannten Planstellen des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Augsburg werden zum Haushaltsstellenplan bzw. Wirtschaftsplan 2024 eingerichtet.
- Die in Anlage 4 zu diesem Beschluss genannten Planstellen zur Erfüllung des Vertrags mit dem Aktionsbündnis "Fahrradstadt jetzt" werden zum Haushaltsstellenplan 2024 eingerichtet.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die mit Anlagen 2-4 beschlossenen Planstellen nach Genehmigung des jeweiligen Haushaltsstellenplans bzw. Wirtschaftsplans zu besetzen. Die mit Anlage 1 beschlossenen Planstellen können im Fall einer Fluktuation - vorbehaltlich anderweitiger Regelungen zum Vollzug des Haushaltsplans 2024 - unmittelbar nachbesetzt werden.
Abstimmungsergebnis Stimmberechtigt: | 13 | Abstimmung: | einstimmig |
_________________________________________________________________________ Der Antrag von Herrn Dr. Freund, die Hausmeisterstellen beim Schulverwaltungsamt auf fünf Stellen zu erhöhen, wird mit 3:10 Stimmen abgelehnt. Der Antrag von Herrn Dr. Freund, eine Stelle zur Museumspädagogik beim Naturkundemuseum in den Stellenplan aufzunehmen, wird mit 3:10 Stimmen abgelehnt.
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