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Beschluss
1. a) Der Bauausschuss nimmt zur Kenntnis, dass das Gehwegeparken nach der StVO einen begründeten Ausnahmefall bildet. b) Die von der Verwaltung erarbeiteten Kriterien für die Einrichtung von Gehwegparkplätzen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt zukünftige Anträge zum Gehwegparken anhand dieser zu prüfen und dem Bauausschuss jährlich in Form von Prioritätenlisten zur Entscheidung vorzulegen, die dann in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln umgesetzt werden.
3. Die beispielhafte Prüfung der erarbeiteten Kriterien im zentralen Bereich des Stadtteils Lechhausen wird zur Kenntnis genommen, die dargelegten Maßnahmen sollen umgesetzt werden, sobald die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.
Abstimmungsergebnis Ziffer 1a + 3
Abstimmungsergebnis Ziffer 1b + 2
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