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Beschluss
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Sanierung des Jugendzentrums Villa umzusetzen.
2. Für die Umsetzung der Maßnahme werden, vorbehaltlich der Rechtskraft des Doppelhaushalts 2023/2024, überplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 166.400 Euro bei HSt. 2.46020.9401.00 VHK 710 (Sanierung der Jugendhäuser -Sonderprogramm-) im Wege einer Besonderen Bewilligung nach Art. 66 GO bereitgestellt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch eine Entnahme in gleicher Höhe aus der Allgemeinen Rücklage, Zweckbindung „Sanierung der städt. Jugendhäuser“ (HSt. 2.91010.3101.00 VHK 001). Die Bewilligung wird im 1. Nachtragshaushalt 2023 nach veranschlagt.
Abstimmungsergebnis
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