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Auszug - Gender Monitoring und Gender Budgeting für Kultur und Sport  

 
 
Sportausschuss
TOP: Ö 3
Gremium: Sportausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 17.04.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 16:58 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
ANT/22/08737 Gender Monitoring und Gender Budgeting für Kultur und Sport
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag (öffentlich)
Referent/Initiator:König, Anna / Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN / Mutius-Bartholy, Verena von / Wörz, Franziska / Kamm, Christine / Akin, Serdar / Lorentzen, Matthias / Haertinger, Pia / Krüger, Meinolf / Br...
Federführend:Dokumente aus der Politik Beteiligt:Referat 5
    Referat OB / Gleichstellungsbeauftragte
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Antrag

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

Kultur und Sport sind starke Triebfedern unserer Gesellschaft. Sie bewegen jung und alt und bringen Menschen mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen und aus unterschiedlichen sozialen Schichten und Generationen zusammen. Die Verfügbarmachung von Finanzmitteln in diesen wertvollen Bereichen bedeutet damit, in den gesellschaftlichen Zusammenhalt und in die Tätigkeit der vielen Ehrenamtlichen zu investieren. Dabei haben diese Investitionen auch eine Lenkungsfunktion, da die Bandbreite in diesen Bereichen sehr groß ist. Insbesondere bei Betrachtung des Geschlechteraspektes belegen zahlreiche Studien, dass die Bedürfnisse und Aktivitäten der Menschen sehr unterschiedlich sind.

Um den Effekt der Investitionen in Kultur und Sport im Hinblick auf den Geschlechteraspekt noch besser prüfen zu können und gegebenenfalls auf einer zu erarbeitenden Datenlage anzupassen, stellen wir folgenden Antrag:

 

1. Die Sport- und Kulturverwaltung überprüft bei den ausgereichten Unterstützungen die Auswirkungen auf den Geschlechteraspekt (Gender Monitoring). Dies bezieht sich insbesondere auf Zuschüsse an Künstler*innen, Vereine und freie Träger, wobei bei Trägerstrukturen die Geschäftsführung und/oder die Vorstandschaft zu betrachten ist.

2. Die Sport- und Kulturverwaltung berichtet einmal jährlich in den betreffenden Ausschüssen (Sport- und Kulturausschuss) von ihren Bemühungen. Die Gleichstellungsstelle und -kommission sind ebenfalls zu unterrichten.

3. Die Sport- und Kulturverwaltung zeigt auf, wie sie gegebenenfalls aufkommenden Ungleichheiten in der Verteilung ihrer Finanzmittel entgegensteuern kann (Gender Budgeting).

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

13

Abstimmung:

3:10