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Auszug - Bedarfsplanung der Stadt Augsburg zur Kindertagesbetreuung gem. dem Zweiten Teil des BayKiBiG (Sicherstellung und Planung) hier: Anpassung der Betreuungsquote ab dem Jahr 2023  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 20
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 30.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/23/08805 Bedarfsplanung der Stadt Augsburg zur Kindertagesbetreuung gem. dem Zweiten Teil des BayKiBiG (Sicherstellung und Planung)

hier: Anpassung der Betreuungsquote ab dem Jahr 2023
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Martina Wild, Bürgermeisterin
Federführend:Amt für Kindertagesbetreuung   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte im Rahmen eines angepassten Ausbauplanes ab dem Jahr 2023 in die Wege zu leiten und die erforderlichen Haushaltsmittel anzumelden sowie ggf. die entsprechenden Förderanträge zu stellen, um die folgenden Betreuungsquoten zu erreichen.

 

Der bedarfsgerechte quantitative Ausbau für die Kindertagesbetreuung wird wie folgt festgelegt:

 

 r Kinder unter drei Jahren  60 Prozent

 r Kinder zwischen drei Jahren und der Einschulung   100 Prozent

 zuzüglich der sich aufgrund der besonderen Bedarfe der Kinder

 ergebenden weiteren Plätze (z.B. durch Kinder mit besonderen

 Betreuungsbedarfen)

 r die Betreuung von Grundschulkinder 90 Prozent

 angestrebt. Hier sind sämtliche Betreuungsangebote zu berücksichtigen.

 

Bei den Bedarfsberechnungen sind durch die Verwaltung auch Plätze für einen halben Jahrgang von Kinder für Zuzug und Kinder, die unterjährig geboren sind, zu berücksichtigen.

 

2. Die Bedarfsquote wird fortlaufend mit der Bevölkerungsentwicklung abgeglichen. Dem Jugendhilfeausschuss wird kontinuierlich zur Bedarfssituation und der Versorgung der Kinder mit Betreuungsplätzen berichtet.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

51

Abstimmung:

einstimmig