Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
Der bedarfsgerechte quantitative Ausbau für die Kindertagesbetreuung wird wie folgt festgelegt:
Für Kinder unter drei Jahren 60 Prozent Für Kinder zwischen drei Jahren und der Einschulung 100 Prozent zuzüglich der sich aufgrund der besonderen Bedarfe der Kinder ergebenden weiteren Plätze (z.B. durch Kinder mit besonderen Betreuungsbedarfen) Für die Betreuung von Grundschulkinder 90 Prozent angestrebt. Hier sind sämtliche Betreuungsangebote zu berücksichtigen.
Bei den Bedarfsberechnungen sind durch die Verwaltung auch Plätze für einen halben Jahrgang von Kinder für Zuzug und Kinder, die unterjährig geboren sind, zu berücksichtigen.
2. Die Bedarfsquote wird fortlaufend mit der Bevölkerungsentwicklung abgeglichen. Dem Jugendhilfeausschuss wird kontinuierlich zur Bedarfssituation und der Versorgung der Kinder mit Betreuungsplätzen berichtet.
Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||