Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1) Die Ausführungen zum Konzept „Kooperative Ganztagsbildung“ werden zustimmend zur Kenntnis genommen. 2) Der Umsetzung des Konzepts „Kooperative Ganztagsbildung“ in ausgewiesenen Modellstandorten im Grundschulbereich wird zugestimmt. 3) Die notwendigen Kooperationsvereinbarungen mit dem Freistaat Bayern (Staatsministerium für Unterricht und Kultus und Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales) werden abgeschlossen. 4) Der Abschluss örtlicher Kooperationsvereinbarungen, zunächst für die Modellstandorte, später für die künftig folgenden Standorte, werden initiiert. Hierbei sind insbesondere die Raumnutzung, die gemeinsame Entwicklung eines pädagogischen Konzeptes für den kooperativen Ganztag am Standort und die hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen zu definieren. 5) Für Standorte in kommunaler, freigemeinnütziger oder sonstiger Trägerschaft werden mit dem jeweiligen Ganztagskooperationspartner Überlassungsvereinbarungen abgeschlossen. Hierbei ist auch zu definieren, dass für die Überlassung der Räume ggf. eine Anrechnung auf die kommunalen Förderansprüche ein Vorbehalt zugunsten der Kommune vereinbart wird. 6) Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Modellprojekte „Kooperative Ganztagsbildung“ die Räume sowie die Einrichtung und die Ausstattung als Sachleistung dem jeweiligen Ganztagskooperationspartner in der Startphase des Kooperativen Ganztags unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Verbrauchs- und nutzungsbedingte Nebenkosten werden verrechnet. 7) Der Entwicklungsprozess, hin zu einer Kooperation auf Augenhöhe, wird durch geschulte Moderatorinnen und Moderatoren begleitet. Aus den Erfahrungen der Modellprojekte und aus den bisherigen Evaluationsergebnissen ergibt sich die Notwendigkeit regelmäßiger Evaluation und bei Bedarf punktueller Unterstützung. 8) Die Verwaltung wird beauftragt, ein Fortbildungskonzept zur Nachqualifizierung von Personal, zur Sicherung des Fachkraftgebots nach § 16 AVBayKiBiG zu ermöglichen und dazu ein Finanzkonzept vorzulegen. 9) Die Verwaltung wird beauftragt, die im Amt für Kindertagesbetreuung notwendigen zusätzlichen Ressourcen für Fortbildung, Verwaltung (Mittel kommunaler Förderanteil und Verwaltungskräfte) und für den Einsatz von Mitarbeitenden im kooperativen Ganztag in kommunaler Trägerschaft zu ermitteln und die zuständigen Gremien zu befassen. 10) Der Vollzug des Ausbaus der ganztägigen Schulkindbetreuung im Grundschulbereich steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der jeweiligen Haushalte.
Abstimmungsergebnis
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