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Beschlussempfehlung
1. Die in der Zeit vom 11.04.2016 mit 13.05.2016 im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Vorentwurf des BP Nr. 872 A vom 28.01.2016 eingegangenen Stellungnahmen wurden entsprechend den Ausführungen in der Begründung unter Kapitel II. berücksichtigt.
2. Nach der frühzeitigen Beteiligung wurde auf der Grundlage eines mit der Öffentlichkeit am 28.02.2018 erörterten Planungskonzeptes (Stand 31.01.2018) ein erster Entwurf des BP Nr. 872 A (Fassung 24.01.2020) entwickelt und hierzu in der Zeit vom 31.01.2020 mit 21.02.2020 eine informelle Beteiligung der betroffenen Behörden und Fachdienststellen durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen werden nach Maßgabe der dieser Beschlussvorlage beiliegenden Würdigung vom 09.02.2023 behandelt (siehe Anlage 1).
3. Der räumliche Geltungsbereich des BP Nr. 872 A wird auf der Ostseite im Bereich der Wendeanlage der Döllgaststraße sowie im Anschluss an das Grundstück Fl.Nr. 1829/23, Gemarkung Göggingen gemäß den Ausführungen in der Begründung unter Kapitel IV angepasst (siehe auch Anlage 2).
4. Der Entwurf des BP Nr. 872 A in der Gemarkung Göggingen für den Bereich zwischen der Waldstraße (einschließlich) im Südwesten, dem Grundstück Fl.Nr. 1837 (Fabrikkanal) im Nordwesten, den Fl.Nrn. 1829/4, 1829/19 und 1831 im Norden, der Döllgaststraße (teilweise einschließlich) im Osten und der Butzstraße (einschließlich) im Südosten, in der Fassung vom 09.02.2023, wird gebilligt (siehe Anlage 2).
5. Der BP Nr. 872 A ändert mit seinem Inkrafttreten innerhalb seines Geltungsbereichs den seit dem 23.12.2005 rechtskräftigen BP Nr. 872 „Nördlich der Butzstraße“ und hebt diesen insoweit auf.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, weiterhin das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB nach den Bestimmungen des aktuell geltenden BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
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