Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschlussempfehlung
1. Die fortgeschriebene Gestaltungsrichtlinie für die Augsburger Innenstadt in der Fassung vom 16.02.2023 wird beschlossen. (Anlage 1)
2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Beurteilung aller Anträge auf Sondernutzungserlaubnis und aller Bauanträge auf öffentlich gewidmeten Flächen im Umgriff dieser Gestaltungsrichtlinie die darin formulierten Anforderungen und Vorgaben zugrunde zu legen.
Abstimmungsergebnis
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