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Beschluss
1. Die Wahrnehmung der in der Anlage 1 beispielhaft dargestellten gesellschaftlichen Repräsentationsveranstaltungen durch Frau Oberbürgermeisterin Weber wird als Dienstpflicht angesehen und dienstrechtlich genehmigt. Soweit es gesellschaftlichen Gepflogenheiten entspricht, gilt dies auch, wenn Frau Oberbürgermeisterin Weber von ihrem Ehemann begleitet wird und eine Bewirtung stattfindet. 2. Die gewährten Vorteile dürfen das angemessene und übliche Maß nicht überschreiten. 3. Hinsichtlich der angenommenen Vorteile wie z.B. Freikarten oder Einladungen erfolgt eine Dokumentation durch das Referat OB, wobei Einzelfälle besonders begründet werden und hierüber jährlich im Personalausschuss berichtet wird.
Abstimmungsergebnis
Frau Weber nimmt an der Abstimmung nicht teil. |
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