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Auszug - Anpassung des Fachleistungsstundensatzes für ambulante Jugendhilfen  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 15
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 16.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/23/08850 Anpassung des Fachleistungsstundensatzes für ambulante Jugendhilfen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Martin Schenkelberg, Berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Referat 3 Beteiligt:Amt für Kinder, Jugend und Familie
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Der Stundensatz für ambulante Kinder- und Jugendhilfen (Fachleistungsstundensatz) wird ab 01.01.2023 auf 70,73 Euro (inkl. Fahrtkostenpauschale i. H. v. 1,95 Euro) festgesetzt. Dieser Fachleistungsstundensatz basiert auf dem Tarifstand des TVöD SuE vom 01.07.2022 und wird entsprechend der Tarifsteigerungen im TVöD SuE fortgeschrieben.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Leistungs- und Entgeltvereinbarungen mit den freien Trägern der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe abzuschließen und umzusetzen.

 

3. Der Entnahme aus der Sonderrücklage „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ mittel Anzeige nach § 17 KommHV in Höhe von 297.000 Euro zugunsten der HHSt. 1.45500.7629.01 gemäß Anlage 3 dieser Beschlussvorlage wird zugestimmt.

 

4. Der Entnahme aus der Sonderrücklage „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ mittel Anzeige nach

§ 17 KommHV in Höhe von 250.000 Euro zugunsten der HHSt. 1.45500.7629.01.00 gemäß Anlage 4 dieser Beschlussvorlage wird vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2023/2024 zugestimmt.

 

5. Der Inaussichtstellung der besonderen Bewilligungen nach Art. 66 GO in Höhe von insgesamt 753.000 Euro zugunsten der HHSt. 1.45500.7618.00 mit Deckung durch Minderausgaben entsprechend der Anlage 5 dieser Beschlussvorlage wird zugestimmt.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

56

Abstimmung:

einstimmig