Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1) Die Stadt Augsburg hält an der bisherigen Regelung fest, dass nur Stadtratssitzungen gestreamt werden und keine Aufzeichnung des Livestreams zur Verfügung gestellt wird. 2) Die Stadt Augsburg hält an der bisherigen Regelung des § 49 der Geschäftsordnung der städtischen Kollegien (GeschO) zur Niederschrift der Sitzungen fest, in der die wesentlichen Inhalte der Wortmeldungen und das Abstimmungsergebnis, nicht jedoch der Gesprächsverlauf, festgehalten werden. 3) Die Stadt Augsburg hält an der bisherigen Regelung fest, dass nur Niederschriftsauszüge von Beschlüssen, die in öffentlicher Sitzung gefasst wurden, in das Internet eingestellt werden. 4) Die Stadt Augsburg hält an der bisherigen Regelung des § 48 Abs. 2 GeschO zur Fertigung von Ton- und Bildaufnahmen fest. 5) Die Verwaltung wird beauftragt über den bayerischen Städtetag eine zeitgemäße Anpassung der bayerischen Gemeindeordnung an den bayerischen Gesetzgeber heranzutragen.
Der Antrag von Herrn Dr. Freund auf getrennte Abstimmung zu Ziffer 1 wird mit 43:14 Stimmen abgelehnt.
Abstimmungsergebnis
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