Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt: - Die Stadt Augsburg erklärt ihre Bereitschaft die Richtlinien zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern (GebHilfR) gemäß Art. 9 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordung zu vollziehen und den Eigenanteil von 10 % zu tragen. - Einen Förderantrag zur Vorlage bei der Bewilligungsbehörde (Regierung von Oberfranken) vorzubereiten. (Der Antrag wurde bereits gestellt, eine Förderzusage ist noch ausstehend) - die Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel zur Finanzierung des Eigenanteils von mind. 10 % zu den jeweiligen Haushalten zu beantragen. - Der Eigenanteil von 10 % der Stadt Augsburg beträgt vorbehaltlich der Förderzusage der Regierung von Oberfranken für das Jahr 2023 15.494,70 €
Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |