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Beschluss
Gemäß Art. 67 Abs. 5 GO wird zugunsten der HSt. 2.13010.9351.02 VHK 003 - Fahrzeugbeschaffungen Feuerwehr - eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung 2022 in Höhe von 2.325.000 € umgewidmet. Die Deckung erfolgt durch eine Kürzung der Verpflichtungsermächtigung bei HSt. 2.61710.9501.00 VHK 711 - Bahnhofsvorplatz Ost, Tiefbauherstellung / Straßenbau, in gleicher Höhe.
Abstimmungsergebnis
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