Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg

Auszug - Umwidmung einer Verpflichtungsermächtigung 2022 nach Art. 67 Abs. 5 GO in Höhe von 2.325.000 € zugunsten der HSt. 2.13010.9351.02 VHK 003 für den Erwerb von drei Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen (HLF)  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 7
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.01.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 16:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/22/08738 Umwidmung einer Verpflichtungsermächtigung 2022 nach Art. 67 Abs. 5 GO in Höhe von 2.325.000 € zugunsten der HSt. 2.13010.9351.02 VHK 003 für den Erwerb von drei Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen (HLF)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Roland Barth, Berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Amt für Finanzen und Stiftungen   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

Gemäß Art. 67 Abs. 5 GO wird zugunsten der HSt. 2.13010.9351.02 VHK 003 - Fahrzeugbeschaffungen Feuerwehr - eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung 2022 in Höhe von 2.325.000 € umgewidmet. Die Deckung erfolgt durch eine Kürzung der Verpflichtungsermächtigung bei HSt. 2.61710.9501.00 VHK 711 - Bahnhofsvorplatz Ost, Tiefbauherstellung / Straßenbau, in gleicher Höhe.

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

53

Abstimmung:

einstimmig