Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Die Verordnung über das Taubenfütterungsverbot in der Stadt Augsburg (Taubenfütterungsverbotsverordnung - TaubenVO) - wird in der beiliegenden Fassung, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, diese auszufertigen und öffentlich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis
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