Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Der Beschluss zum Erlass des Küchengeldbeitrages vom 19. September 1972 wird dahingehend geändert, dass die Erhebung von Beiträgen der Erziehungsberechtigten ab sofort ermöglicht wird (vgl. Beschlussziffer 3). 2. Der bisherige Kochgeldzuschuss der Stadt Augsburg in Höhe von 59.500,00 € wird weiterhin an die öffentlichen Mittel- und Förderschulen gewährt. 3. Den Mittel- und Förderschulen wird freigestellt, darüber hinaus einen Kochgeldbeitrag zu erheben und selbstständig zu verwalten. 4. Über den tatsächlichen Verbrauch eingenommene Beiträge müssen den Erziehungsberechtigten zum Ende eines jeden Schuljahres ausbezahlt werden.
Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||