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Auszug - Bikesharingsystem für Augsburg: Verlängerung des aktuellen Systems und Neukonzeptionierung für ein zukünftiges System (Grundsatzbeschluss)  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 21.2
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 24.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 17:28   (öffentlich ab 14:42) Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/22/08375 Bikesharingsystem für Augsburg: Verlängerung des aktuellen Systems und Neukonzeptionierung für ein zukünftiges System (Grundsatzbeschluss)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Dr. Wolfgang Hübschle, Berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Wirtschaftsförderung Stadt Augsburg Beteiligt:Referat 8
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Es soll über das Jahr 2022 hinaus ein Bikesharingsystem in Augsburg geben.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die aktuell bis 31.12.2022 befristete, kommunale Betrauung der Stadtwerke Augsburg Carsharing GmbH mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse („DAWI“) vom 09.08.2022 zur Fortführung des Vertrages mit der Fa. nextbike GmbH nochmalig (vorläufig) interimistisch bis 31.12.2023 zu verlängern. Die Stadtwerke Augsburg Carsharing-GmbH ist fortan zur Fortführung des bestehenden Bikesharing-Vertrages mit der Fa. Nextbike GmbH angehalten.

3. r das Haushaltsjahr 2023 erfolgt eine zweckgerechte Umschichtung aus der Haushaltsstelle zum Ausbau von innerstädtischen Geh- und Radwegen (HSt. 2.63110.9501.00 VHK 005) zugunsten einer neu aufzubauenden Haushaltsstelle in Höhe von 353.758 Euro. Diese Mittel stehen dann nicht mehr für den eigentlichen Zweck von investiven Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur zur Verfügung. Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Rechtskraft des Haushalts 2023 die erforderliche Bewilligung nach Art. 66 GO unter Berücksichtigung der vorgenannten Deckung vorzunehmen.

4. Die Stadtwerke Augsburg Holding GmbH (nachfolgend „swa“ genannt) wird im Wege des Inhousegeschäfts beauftragt, ein neues Bikesharingsystem in Anlehnung an die Empfehlung der Projektgruppe „Bikesharing“ zu konzeptionieren und eine entsprechende Ausschreibung vorzubereiten. Eine mögliche weitere Vorgehensweise ist in der Begründung benannt (vgl. Seite 16), diese ist in der weiteren Umsetzung durch Verwaltung und Stadtwerke zu prüfen. Im Rahmen der Konzeptionierung werden die zuständigen Gremien, die Stadtverwaltung sowie etwaige weitere Stakeholder durch die swa beteiligt und regelmäßig über den Fortschritt informiert. Zur Unterstützung der Finanzierung erfolgt durch die Stadtwerke Augsburg Carsharing-GmbH ein Betrieb und Vertrieb mit dem Ziel einer möglichst hohen Kostendeckung. Die Stadt Augsburg trägt die den swa für die weitere Konzipierung des neuen Bikesharingsystems sowie die für die Erstellung einer EU-Ausschreibung entstehenden Kosten gemäß Begründung (30.345 Euro).

5. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den zuständigen Gesellschaften der Stadtwerke Augsburg zu prüfen, ob, wie und zu welchen Kosten

 

-       das Mietradangebot der Stadtwerke über Fahrtauskunftsanfragen des AVV bzw. der Stadtwerke (Online, Fahrkartenautomaten, Apps) zugänglich gemacht werden kann,

-       die Nutzung des Mietradangebots der Stadtwerke auf Grundlage von gültigen AVV-Fahrausweisen ermöglicht werden kann, die die Nutzung des Mietradangebots heute noch nicht umfassen und das Ergebnis dem Wirtschaftsförderungsausschuss als Bericht vorzutragen.


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

53

Abstimmung:

49:4