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Auszug - Anteilige Weiterreichung der ÖPNV-Zuweisung 2022 (Schlusszahlung) sowie der ÖPNV-Soforthilfe 2022 an die Stadtwerke Augsburg Verkehrs-GmbH und an die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH sowie Bewilligung überplanmäßiger Ausgabemittel nach Art. 66 GO bei HSt. 1.83010.7151.01 (Stadtwerke Augsburg, Zuschüsse an kommunale Sonderrechnungen) und bei HSt. 1.79140.7161.01 (Zuschüsse an sonstige öffentliche Sonderrechnungen)  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 21.1
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 17:28   (öffentlich ab 14:42) Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/22/08487 Anteilige Weiterreichung der ÖPNV-Zuweisung 2022 (Schlusszahlung) sowie der ÖPNV-Soforthilfe 2022 an die Stadtwerke Augsburg Verkehrs-GmbH und an die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH sowie Bewilligung überplanmäßiger Ausgabemittel nach Art. 66 GO bei HSt. 1.83010.7151.01 (Stadtwerke Augsburg, Zuschüsse an kommunale Sonderrechnungen) und bei HSt. 1.79140.7161.01 (Zuschüsse an sonstige öffentliche Sonderrechnungen)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Dr. Wolfgang Hübschle, Berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Wirtschaftsförderung Stadt Augsburg   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Die Stadtwerke Augsburg Verkehrs-GmbH (swa) erhalten die anteilige ÖPNV-Zuweisung 2022 in Höhe von 2.388.261,63 €. Unter Berücksichtigung der erfolgten Abschlagszahlung sind 1.529.534,61 € auszuzahlen.

 

2. Nach Art. 66 GO werden überplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 915.506 € bei der HSt. 1.83010.7151.01 (Stadtwerke Augsburg, Zuschüsse an kommunale Sonderrechnungen) für die anteilige Weiterreichung der ÖPNV-Zuweisung 2022 an die swa bewilligt. Die Deckung erfolgt in Höhe von 479.577 € durch Mehreinnahmen bei der HSt. 1.79140.1763.00 (Zuweisungen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen), in Höhe von 414.432 € durch avisierte Mehreinnahmen bei der HSt. 1.79140.1713.00 (Förderung des Verkehrs, Sonstige Zuweisungen vom Land) und in Höhe von 21.497 € durch Wenigerausgaben bei der HSt. 1.79140.7161.03 (Zuschüsse an sonstige öffentliche Sonderrechnungen).

 

3. Die swa sowie die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (AVV) erhalten die ÖPNV-Soforthilfe 2022 anteilig in Höhe von 241.638,18 € (swa) bzw. 18.151,82 € (AVV).

 

4. Nach Art. 66 GO werden für die Weiterreichung der ÖPNV-Soforthilfe 2022 überplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 241.639 € bei der HSt. 1.83010.7151.01 (Stadtwerke Augsburg, Zuschüsse an kommunale Sonderrechnungen) bzw. in Höhe von 18.152 € bei der HSt. 1.79140.7161.01 (Zuschüsse an sonstige öffentliche Sonderrechnungen - gesetzliche oder vertragliche Leist.) bewilligt. Die Deckung erfolgt in voller Höhe durch Mehreinnahmen bei der HSt. 1.79140.1713.00 (Förderung des Verkehrs, Sonstige Zuweisungen vom Land).

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

55

Abstimmung:

einstimmig