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Beschluss
1. Die aufgrund der im Rahmen der in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 18.01.2022 beschlossenen Aufhebung des Projektstatus der Arbeit der Stadtteilmütter entwickelten Kooperationsgrundlage (BSV/21/06763) bestehend aus Leistungsvereinbarung und Zuschussvereinbarung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt - vorbehaltlich der Zurverfügungstellung der erforderlichen Haushaltsmittel im Doppelhaushalt 2023/2024 und der Rechtskraft des Doppelhaushalts 2023/2024 - die Zuschussvereinbarung mit dem Deutschen Kinderschutzbund Kreisverband Augsburg e.V. abzuschließen
Abstimmungsergebnis
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