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Beschluss
Die Ortsstraße Nordfriedhofsstraße wird aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles gemäß Art. 7 Abs. 1 Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) teilweise zum Geh- und Radweg abgestuft. Der Umfang der Abstufung ist im beiliegenden Lageplan (Anlage 2) markiert.
Abstimmungsergebnis
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