Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Die Stadt Augsburg führt, als einen wesentlichen Teil der Bürgerbeteiligung, mehrere Bürgerversammlungen durch. a. Einmal jährlich wird eine gesamtstadtbezogene ordentliche Bürgerversammlung durchgeführt. b. Darüber hinaus sollen jährlich drei stadtteilbezogene Bürgerversammlungen durchgeführt werden. c. Im Vorfeld der Bürgerversammlungen soll der direkte Kontakt zwischen Bürgerinnen und Bürgern mit der Verwaltungsspitze ermöglicht werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren in Ziffer 1 nach einem Jahr zu evaluieren und einen Bericht hierzu im Stadtrat zu geben.
3. Die Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, sich an der Stadtpolitik beteiligen zu können, werden weiter ausgebaut. Die im Stellenplan 2023 beschlossene Stelle zur Sachbearbeitung Bürgerbeteiligung dient zur Etablierung des Beteiligungsbüros, das die einzelnen Referate und Dienststellen in ihren Projekten zu Bürgerbeteiligungsprozessen unterstützt und berät. Hierzu werden ein Methodenkoffer als Orientierungshilfe vorgehalten sowie ein Qualitätsmanagement- und ein Evaluationssystem entwickelt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, eine digitale Bürgerbeteiligungsplattform (ePartizipation) auf der städtischen Homepage als Ergänzung zu analogen Beteiligungsangeboten zur Verfügung zu stellen.
5. Die beiden Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 30.03.2022 (ANT/22/07567 + ANT/22/07568) sind damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.
Abstimmungsergebnis
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