Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Besetzung der Planstelle einer/eines Fußgängerbeauftragten ein Konzept „fußgängerfreundliches Augsburg“ zur Berücksichtigung der Belange von Fußgängerinnen und Fußgängern zu entwickeln, das als Grundlage für die weitere Verkehrsentwicklung aufgenommen wird.
2. Bis zur Besetzung der Planstelle erfolgt die Berücksichtigung der Belange von Fußgängerinnen und Fußgängern anlass- und einzelfallbezogen, die Belange werden in den Augsburger Mobilitätsplan aufgenommen. Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||