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Beschluss
1. Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Vorentwurf des BP Nr. 627 A „Südlich der Blücherstraße, östlich des Neuen Ost-friedhofs“ in der Zeit vom 11.04.2022 mit 13.05.2022 eingegangenen Stellung-nahmen werden nach Maßgabe der dieser Beschlussvorlage beiliegenden Würdigung vom 18.08.2022 behandelt (siehe Anlage 2). 2. Der Entwurf des BP Nr. 627 A für den Bereich zwischen der Blücherstraße (einschließlich) im Norden, dem Grundstück Fl.Nr. 1270, Gemarkung Lechhausen (teilweise einschließlich) im Osten, der Wohnbebauung an der Karwendelstraße im Süden und dem Neuen Ostfriedhof im Westen, in der Fassung vom 18.08.2022 wird gebilligt (siehe Anlage 3). 3. Der BP Nr. 627 A ändert mit seinem Inkrafttreten innerhalb seines Geltungsbereichs den seit dem 21.07.1967 rechtskräftigen BP Nr. 627 „Zwischen Zugspitzstraße, Localbahn, Blücherstraße und dem Wohngebiet Hochzoll-Nord in Augsburg-Lech-hausen“ und hebt diesen insoweit auf. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des aktuell geltenden Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen. Abstimmungsergebnis
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