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Beschluss
1) Der Umweltausschuss befürwortet die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines B-Plans zur Errichtung einer Kleingartenanlage in der Gemarkung Oberhausen auf den Flächen mit den Flurnummern: 796, 797,798 und 799 2) Die Kleingartenanlage ist nach Maßgaben des Bundeskleingartengesetzes als Dauerkleingartenanlage zu errichten. Eine Parzellierung für Eigentümergärten wird abgelehnt. 3) Die notwendige Ausgleichsverpflichtung erfolgt entlang des Gablinger Wegs und wird in den Biotopverbund vom Nordfriedhof bis zum Güterverkehrszentrum eingegliedert 4) Zum Schutz der Biotopbrücke erfolgt die Erschließung der Kleingartenanlage über den Meierweg 5) Die Maßgaben in der Begründung sind im Verfahren zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis
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