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Auszug - Bertolt-Brecht-Preis Änderung der Regularien  

 
 
Kulturausschuss
TOP: Ö 7
Gremium: Kulturausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 25.07.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:33 - 16:58 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/22/07966 Bertolt-Brecht-Preis
Änderung der Regularien
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Jürgen K. Enninger, Berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Referat 5   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Regularien des Bertolt-Brecht-Preises wie folgt anzupassen:

 

  1. Zu Ehren des Dichters Bertolt Brecht stiftet die Stadt Augsburg einen "Bertolt-Brecht-Preis", der mit einem Geldbetrag von 15.000 Euro verbunden ist. Der Preis soll alle drei Jahre verliehen werden. Die Öffentlichkeit wird über das Verfahren in Kenntnis gesetzt; Vorschläge erfolgen über die Jury.

 

  1. Der Preis wird an Persönlichkeiten verliehen, die sich durch die kritische Auseinandersetzung mit der Gegenwart in ihrem literarischen Schaffen ausgezeichnet haben.

 

3. Über die Zuerkennung des Preises entscheidet eine Jury. Diesem gehören an:

a) Kulturreferent/in der Stadt Augsburg als Vorsitzende/r (ohne Stimmrecht)

b) Leiter/in der Brechtforschungsstelle der Stadt Augsburg

c) Inhaber/in des Lehrstuhls für Neuere Deutsche Literaturwissenschaft der Universität Augsburg

d) Vertreter/in der Brecht-Erben

e) Je zwei weitere vom Oberbürgermeister/in der Stadt Augsburg in die Jury berufene Persönlichkeiten aus den Bereichen Literaturkritik/Medien und Intendanz/Dramaturgie (nationale oder internationale Theater)

 

Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf der sieben stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Die Entscheidungen werden mit Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen; bei Stimmengleichheit muss mit dem Ziel einer eindeutigen Entscheidung erneut abgestimmt werden. Die Mitglieder der Jury sind in ihrer Entscheidung unabhängig und nicht an Weisungen gebunden; ihre Entscheidung ist endgültig. Das Verfahren ist nicht öffentlich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

  1. Die Mitglieder der Jury sind ehrenamtlich tätig. Ihnen werden die mit dieser Tätigkeit verbundenen Aufwendungen (z. B. Reisekosten, Übernachtungskosten etc.) erstattet.

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

13

Abstimmung:

einstimmig