Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, die Regularien des Bertolt-Brecht-Preises wie folgt anzupassen:
3. Über die Zuerkennung des Preises entscheidet eine Jury. Diesem gehören an: a) Kulturreferent/in der Stadt Augsburg als Vorsitzende/r (ohne Stimmrecht) b) Leiter/in der Brechtforschungsstelle der Stadt Augsburg c) Inhaber/in des Lehrstuhls für Neuere Deutsche Literaturwissenschaft der Universität Augsburg d) Vertreter/in der Brecht-Erben e) Je zwei weitere vom Oberbürgermeister/in der Stadt Augsburg in die Jury berufene Persönlichkeiten aus den Bereichen Literaturkritik/Medien und Intendanz/Dramaturgie (nationale oder internationale Theater)
Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf der sieben stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Die Entscheidungen werden mit Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen; bei Stimmengleichheit muss mit dem Ziel einer eindeutigen Entscheidung erneut abgestimmt werden. Die Mitglieder der Jury sind in ihrer Entscheidung unabhängig und nicht an Weisungen gebunden; ihre Entscheidung ist endgültig. Das Verfahren ist nicht öffentlich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
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