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Auszug - Bebauungsplan (BP) Nr. 894 "Nördlich der Carron-du-Val-Straße, östlich des Spitalbaches" (Billigungs- und Auslegungsbeschluss - beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch - BauGB)  

 
 
Bau-, Hochbau- und Konversionsausschuss (Bauausschuss)
TOP: Ö 6
Gremium: Bau-, Hochbau- und Konversionsausschuss (Bauausschuss) Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 21.07.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 18:43 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/22/07874 Bebauungsplan (BP) Nr. 894 "Nördlich der Carron-du-Val-Straße, östlich des Spitalbaches"
(Billigungs- und Auslegungsbeschluss - beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch - BauGB)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, Berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung

 

1. Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Vorentwurf des BP Nr. 894 „rdlich der Carron-du-Val-Straße, östlich des Spitalbaches“ in der Zeit vom 04.11.2019 mit 06.12.2019 eingegangenen Stellung-nahmen werden nach Maßgabe der dieser Beschlussvorlage beiliegenden Würdigung vom 15.06.2022 behandelt (siehe Anlage 1).

 

2. Der räumliche Geltungsbereich des BP Nr. 894 wird im Süden um die Wendeanlage am westlichen Ende der Carron-du-Val-Straße (Teilflächen der Fl.Nrn. 5453 und 5474/2, jeweils Gemarkung Augsburg) erweitert (siehe Anlage 2).

 

3. Der Entwurf des BP Nr. 894 für den Bereich zwischen der Bahnlinie Augsburg-München im Norden, dem Grundstück Fl.Nr. 5454/35, Gemarkung Augsburg im Osten, der Carron-du-Val-Straße (einschließlich) sowie dem Botanischen Garten im Süden und dem Spitalbach (teilweise einschließlich) im Westen, in der Fassung vom 15.06.2022, wird gebilligt (siehe Anlage 2).

 

4. Der BP Nr. 894 ändert mit seinem Inkrafttreten innerhalb seines Geltungsbereichs den seit dem 05.02.1999 rechtskräftigen BP Nr. 434 „Rote-Tor-Umfahrung“ und hebt diesen insoweit auf.

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, weiterhin das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB nach den Bestimmungen des aktuell geltenden BauGB durchzuführen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

14

Abstimmung:

einstimmig