Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschlussempfehlung
1. Der Stadtrat nimmt den neuen Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr aus dem Jahr 2021 zustimmend zur Kenntnis (Anlage).
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den oben genannten Leitfaden ab Beschlussfassung bei der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung anzuwenden.
3. Bauleitplanverfahren mit Eingriffen in Natur und Landschaft, bei denen bereits eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung mit Ausgleichskonzept erstellt und diese grundsätzlich mit den betroffenen Fachdienststellen bei der Stadt Augsburg abgestimmt wurde, können auch nach den Regelungen des bisherigen Leitfadens aus dem Jahr 2003 abgeschlossen werden.
Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||