Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschlussempfehlung
1. Die Stadt Augsburg stellt bearbeitete und unbearbeiteten maschinenlesbare Daten, die sie zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben erhoben hat oder durch Dritte in ihrem Auftrag hat erheben lassen zum Datenabruf über öffentlich zugängliche Netze bereit, soweit hierdurch nicht personenbezogene Rechte oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt werden. 2. Ein Anspruch auf Bereitstellung dieser Daten wird hierdurch nicht begründet. 3. Die Dienststellen der Stadt Augsburg haben deren Verwaltungsprozesse für die strukturierte Erfassung und Bereitstellung von Daten in einem Open Data Portal auszurichten. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Umsetzung der Ziffer 1 und 3 dieses Beschlusses notwendigen organisatorischen, personellen und finanziellen Rahmenbedingungen zu klären und den zuständigen Gremien punktuell oder generell zur Beschlussfassung vorzulegen. Dies umfasst auch die Klärung von Haftungsfragen im Rahmen geeigneter Nutzungsbedingungen.
Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||