Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Aus Gründen der Vereinfachung und der moderaten Preisanpassung wird der Änderung des Entgeltverzeichnisses für die Nutzung der städtischen Bäder mit Wirkung ab 12.09.2022 gemäß Anlage 3 zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Entgeltverzeichnis spätestens alle 4 Jahre auf Basis der allgemeinen Kostensteigerungen auf die Notwendigkeit von Anpassungen zu überprüfen. Abstimmungsergebnis
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