Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschlussempfehlung
Der/die Vertreter/in der Stadt Augsburg in der Gesellschafterversammlung der Wohnungsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung für den Landkreis Augsburg (WBL) wird beauftragt und bevollmächtigt:
1. der Änderung des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen. 2. Die Geschäftsführung der WBL wird beauftragt und bevollmächtigt, den in der Gesellschafterversammlung beschlossenen Gesellschaftsvertrag zur Eintragung in das Handelsregister zu bringen.
Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||