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Auszug - Projektbeschluss zur Einführung eines integrierten Zeitwirtschaftssystems bei der Stadt Augsburg  

 
 
Ausschuss für Digitalisierung, Organisation, Personal (DOPA)
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Digitalisierung, Organisation, Personal (DOPA) Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 07.04.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/22/07499 Projektbeschluss zur Einführung eines integrierten Zeitwirtschaftssystems bei der Stadt Augsburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Frank Pintsch, Berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Amt für Digitalisierung, Organisation und Informationstechnik   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine stadtweite IT-Lösung zur elektronischen Zeitwirtschaft einzuführen und das hierzu notwendige Vergabeverfahren unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 genannten Mindestanforderungen durchzuführen. Der vom Amt für Digitalisierung, Organisation und Informationstechnik empfohlenen weiteren Vorgehensweise wird zugestimmt.

 

  1. Der Stellenplan des Personalamtes ist zur Erledigung der mit diesem Beschluss anfallenden Aufgaben wie folgt zu ändern:

 

Stellenneuschaffung zum

 

0,5 VZÄ  Personalsachbearbeitung  EG11

Zeitwirtschaft

 

Der Stellenplan des Amtes für Digitalisierung, Organisation und Informationstechnik ist zur Erledigung der mit diesem Beschluss anfallenden Aufgaben wie folgt zu ändern:

 

Stellenneuschaffung

 

0,5 VZÄ  Verfahrensbetreuung   EG10

 

Die Einrichtung der vorgenannten Planstellen steht unter dem Vorbehalt der Finanzierung der Umsetzung dieses Projektbeschlusses und damit der Verankerung des Projekts in den Haushalten.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die hier dargelegten, erforderlichen Mittel und Verpflichtungsermächtigungen zu den Haushalten anzumelden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die hier skizzierten, stellenplanmäßigen und personalwirtschaftlichen Maßnahmen zu treffen.

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt die Personalvertretung kontinuierlich zu informieren und die gesetzlichen Beteiligungsrechte zu beachten.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

13

Abstimmung:

einstimmig