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Auszug - Aktionsplan Inklusion für die Stadt Augsburg - Vollzug der Maßnahme Nr. 30 "Installierung von Toilettenanlagen mit Pflegeliegen in der Innenstadt"  

 
 
Jugend-, Sozial- und Wohnungsausschuss
TOP: Ö 9
Gremium: Jugend-, Sozial- und Wohnungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 05.04.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 17:55   (öffentlich ab 14:55) Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/22/07488 Aktionsplan Inklusion für die Stadt Augsburg - Vollzug der Maßnahme Nr. 30 "Installierung von Toilettenanlagen mit Pflegeliegen in der Innenstadt"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Martin Schenkelberg, Berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Referat 3 Beteiligt:Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1a) Um die Teilhabe von schwer mehrfachbehinderten und/oder pflegebedürftigen Personen am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, sind öffentliche Toilettenanlagen in der Innenstadt, sofern baulich möglich, mit Pflegeliegen auszustatten. Mindestens eine Anlage hat dabei den Vorgaben der Stiftung Leben pur für „Toiletten für alle“ zu entsprechen.

 

1b)  Die Liegenschaftsverwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Überarbeitung des Toilettenkonzeptes geeignete Standorte zu bestimmen, die notwendigen Haushaltsmittel im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten anzumelden und die Maßnahme umzusetzen.

 

2a)  Um die Teilhabemöglichkeit dieser Personengruppe auch bei größeren Veranstaltungen in der Stadt Augsburg (Festivals, Stadtfeste etc.) sicherzustellen, bei denen keine Anlage im Sinne von Ziffer 1 in zumutbarer Entfernung während der Veranstaltung erreichbar und zugänglich ist, soll ein mobiler „Toiletten für alle“-Container angemietet und zur Verfügung gestellt werden. Dies soll auch für die Innenstadt gelten, solange eine Toilette im Sinne von Ziffer 1 noch nicht installiert ist. Die entstehenden Kosten für den mobilen „Toiletten für alle“-Container sind von der jeweils veranstaltenden Organisation zu tragen.

 

2b)  Ab einer insgesamt zu erwartenden Anzahl von 30.000 Besucherinnen und Besuchern im Veranstaltungszeitraum ist die Empfehlung zu Ziffer 2a) für die Stadt Augsburg als Veranstalterin ab dem Jahr 2023 verpflichtend. Die Voraussetzungen für das Aufstellen eines mobilen „Toiletten für alle“-Containers sind zu schaffen. Bei einer geringeren Anzahl zu erwartender Gäste soll dies die veranstaltende Dienststelle in eigenem Ermessen entscheiden.

 

2c)  Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob das Aufstellen eines mobilen „Toiletten für alle“-Containers für die Genehmigung einer entsprechenden Veranstaltung eines                   nicht-städtischen Veranstalters als Nebenbestimmung zu einem Genehmigungsbescheid erlassen werden kann.

 

2d) Eine langfristige Überlegung ist die Anschaffung eines mobilen „Toiletten für alle“-Containers, der für das Stadtgebiet Augsburg und gegebenenfalls die Landkreise Augsburg und Aichach-Friedberg zur Verfügung stehen nnte. Unter Berücksichtigung der Erfahrungen, die in den nächsten drei Jahren mit dem gemieteten mobilen „Toiletten für alle“-Container gemacht werden, soll die Verwaltung nach Ablauf dieser Frist prüfen, ob Bedarf für die Anschaffung eines mobilen „Toiletten für alle“-Containers besteht, sowie durch wen und unter welchen Modalitäten dieser Bedarf gegebenenfalls gedeckt werden kann.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

    12

Abstimmung:

einstimmig