Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
I. Die Verwaltung wird beauftragt, eine zunächst zweijährig befristete Projektstelle Allgemeiner Sozialdienst (Projektstelle ASD) mit folgenden Aufgaben zu schaffen:
• Erhebung des Bedarfs eines Allgemeinen Sozialdienstes auf Grundlage einer Analyse bestehender Strukturen aufsuchender Sozialarbeit und Sozialberatung öffentlicher und freier Träger der Wohlfahrtspflege sowie sonstiger Organisationen;
• Prüfung der Integration ehrenamtlichen bürgerschaftlichen Engagements in die Arbeit eines Allgemeinen Sozialdienstes, insbesondere hinsichtlich des fachlich angemessenen Aufgabenspektrums, auch vor dem Hintergrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Hierbei erfolgt eine enge Abstimmung mit dem Referat Oberbürgermeisterin, Direktorium 3;
• Bearbeitung und sozialpädagogische Betreuung ausgewählter Einzelfälle, sofern nicht der Sozialdienst des Amtes für Kinder, Jugend und Familie zuständig ist;
• Bei festgestelltem Bedarf: Konzeptionierung eines Allgemeinen Sozialdienstes einschließlich Organisationsstruktur und Personalbemessung auf Grundlage der Ergebnisse und Erfahrungen der vorgenannten Ziffern in Abstimmung mit dem DOIT sowie mit der Arbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege (ARGE) sowie deren Einrichtungen;
II. Zur Erledigung der unter Ziffer I. genannten Aufgaben wird empfohlen, zunächst für zwei Jahre befristet einen zusätzlichen Mitarbeitenden (Qualifikation: Abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit auf Bachelor-Niveau) im Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung (ASL), Abteilung 5 Sozialplanung, zu beschäftigen Die Eingruppierung des Mitarbeitenden ist durch das DOIT festzulegen.
III. Im Zuge der Anmietung von Diensträumen für den Pflegestützpunkt sollen zusätzlich geeignete Diensträume für die Projektstelle ASD berücksichtigt werden.
IV. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche organisatorische Grundlage und die notwendigen Mittel im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu den Haushalten zu beantragen.
V. Der Beschluss des Jugend-, Sozial- und Wohnungsausschusses (JSWA) vom 26.01.2021 (BSV/20/05384) wird aufgrund der vorgenannten Punkte modifiziert.
Abstimmungsergebnis
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