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Auszug - Förderkonzept zur Vergabe von städtischen Räumlichkeiten zur Kulturproduktion  

 
 
Kulturausschuss
TOP: Ö 6
Gremium: Kulturausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 04.04.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/22/07390 Förderkonzept zur Vergabe von städtischen Räumlichkeiten zur Kulturproduktion
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Jürgen K. Enninger, Berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Referat 5   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

I. Die Verwaltung wird beauftragt, das nachstehende Förderkonzept für Räume zur Kulturproduktion (u.a. Ateliers und Musikübungsräume mit den folgenden Maßgaben ab 01.05.2022 umzusetzen und fortzuentwickeln:

1. Die Vermietung der geförderten Räume erfolgt für maximal drei Förderperioden. Die drei Förderperioden gliedern sich folgendermaßen:

a) 1. Förderperiode: Drei Jahre

b) 2. Förderperiode: Zwei Jahre

c) 3. Förderperiode: Zwei Jahre

 

1.1 Die Höchstmietdauer für geförderte Räume wird auf einen Zeitraum vonngstens sieben Jahren (drei Förderperioden) festgesetzt.

 

1.2 Der jeweilige Mietpreis wird mit Hilfe einer prozentualen, degressiven Rabattierung* für jede Fläche individuell ausgerechnet. So beträgt der Mietzins beispielsweise zu Beginn derrderperiode im Gaswerk in

- der 1. Förderperiode 5,88 EUR zzgl. der üblichen Nebenkosten.

- der 2. Förderperiode 6,72 EUR zzgl. der üblichen Nebenkosten.

- der 3. Förderperiode 7,56 EUR zzgl. der üblichen Nebenkosten.

Die Mietzinsen unterliegen, jeweils zu Beginn einer Förderperiode, einer marktüblichen Anpassung.

 

1.3 Die Auswahl der Personen, die einen geförderten Mietvertrag in einer der rderperioden erhalten, erfolgt in einem Bewerbungsverfahren (Punkt 2.). Die Bewerbungen werden von einer Verwaltungskommission (Punkt 2.1) geprüft und die Vorauswahl einer Jury (Punkt 2.2.) zur finalen Diskussion und Entscheidung vorgelegt. Die Jury tagt jeweils vor Beginn der Förderperioden, mindestens einmal pro Quartal und jeweils vor Beginn der Förderperioden.

 

1.4 Mieterinnen und Mieter, deren Förderperiode endet und/oder deren Antrag auf Förderung (Punkt 2.) nicht erfolgreich war, können - so Räume zur Verfügung stehen - weiter von der Stadt Augsburg angebotene Räumlichkeiten anmieten. Der Mietzins entspricht dann dem marktüblichen Mietzins. Im Gaswerk entspricht dies dem Mietzins im entsprechenden Sondergebiet.)

 

Die Mieterinnen und Mieter haben in den Förderperioden und auch darüber hinaus   eine Verpflichtung zur adäquaten und sachgemäßen hinaus eine Verpflichtung zur adäquaten und sachgemäßen Nutzung und Einbringung in die Gemeinschaft der durch die Stadt Augsburg zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten.

 

2. Die Einzelheiten des Bewerbungsverfahrens werden durch die Verwaltung erarbeitet. Interessierte müssen u.a. ein Bewerbungsschreiben und verschiedene Nachweise zu ihrer künstlerischen Arbeit und Motivation

(u.a. Künstlerischer Hochschulabschluss/Immatrikulationsbescheinigung eines künstlerischen Studiums/künstlerische Ausbildung/sonstiges Programm, Mitgliedschaft Künstlersozialkasse/Berufsverbände/Sonstige Netzwerke, Belege über bisheriges künstlerisches Schaffen (Konzerte/Ausstellungen/ Publikationen/Website/Social Media Kanäle), Angaben zu Stipendien, Preisen, Förderprogrammen (etc.)) vorlegen sowie ein Bewerbungsgespräch durchlaufen.

 

2.1 Die Verwaltungskommission besteht aus dem/der:

- Referent(in) für Kultur, Welterbe und Sport (ohne Stimmrecht)

- Kulturamtsleitung (stimmberechtigt)

- Beauftragten für Popkultur (stimmberechtigt)

- SB Kreativwirtschaft (stimmberechtigt)

- Zwei Vertretungen des Referats für Kultur, Welterbe und Sport (stimmberechtigt)

- Weiteren Fachexperten aus der Verwaltung nach Bedarf (nicht stimmberechtigt)

Die Verwaltungskommission ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind.

 

2.2 Die Jury besteht aus:

- Referent(in) für Kultur, Welterbe und Sport (stimmberechtigt)

- Vier Vertreterinnen oder Vertreter aus dem Kulturausschuss sowie Stellvertretungen, die von diesem benannten werden (stimmberechtigt).

- Vier durch den Kulturausschuss berufenen Fachexperten, sowie Stellvertretungen aus dem Kulturbeirat (stimmberechtigt)

Die Jury wird ehrenamtlich und unentgeltlich tätig. r alle stimmberechtigten Jurymitglieder findet Art. 49 „Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung“ der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern und Art. 21 VwVfG analog Anwendung. Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Mitglieder sowie der Referent/die Referentin für Kultur, Welterbe und Sport anwesend sind.

 

Alle Entscheidungen der Verwaltungskommission und der Jury werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

 

II. Das Förderkonzept für Räume zur Kulturproduktion und die zugehörigen Prozesse sollen nach einem Jahr, nach drei Jahren (Ende der ersten Förderperiode) und nach fünf Jahren (Ende der zweiten Förderperiode) durch die Verwaltung evaluiert werden. So notwendig sollen dem Kulturausschuss Anpassungen im Konzept vorgeschlagen werden. Weitere Evaluationen können durch den Kulturausschuss beauftragt werden.

 

III. Alle Mieterinnen und Mieter der Reese-Kaserne an der Somme-Straße (ehemaliger Kulturpark West), die auf Basis der 2017 und 2018 gefassten Beschlüsse BSV/17/0091 und BSV/18/02532 noch im Jahr 2022 auf das Gaswerkgelände in die sogenannte „Musikbox“ umziehen, erhalten für diese Räumlichkeiten zunächst einen bis Ende 2023 befristeten Mietvertrag zum Mietpreis von 4,99€ ohne die üblichen Nebenkosten pro Quadratmeter. Diese Mieterinnen und Mieter können sich für die Zeit ab 01.01.2024 im Sinne des Förderkonzeptes für eine Raumförderung bewerben.

 

*Die Darstellung der Berechnungsgrundlagen kann auf Grund von §24 der GeschO und Art. 52 Abs. 2 Satz 1 GO nur in nichtöffentlicher Sitzung erfolgen.

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

11

Abstimmung:

einstimmig

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Präsentation_BSV_Raumfoederprogramm_Ref5 (106 KB)