Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Die Stadt Augsburg begrüßt die geplanten Änderungen gemäß LEP-Entwurf vom 14.12.2021.
2. Die Stadt Augsburg bittet jedoch dringend, die in der Begründung unter Punkt II.1. aufgeführten Belange aufgrund der besonderen Betroffenheit und hohen Gewichtung für die Stadt Augsburg in das LEP aufzunehmen. Die in der Begründung unter Punkt II.2. genannten Aspekte und allgemeinen Anmerkungen bittet die Stadt Augsburg ebenfalls zu berücksichtigen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme der Stadt Augsburg im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens in Form dieser Beschlussvorlage gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie abzugeben.
Die Stellungnahme der Stadt Augsburg zu Punkt 6.2 Erneuerbare Energien wird inhaltlich um den nachfolgenden Hinweis ergänzt:
Die Festlegungen zur Steuerung der Windenergie und ihres Beitrages zur Erreichung der bayerischen Energieziele bleiben weitgehend wirkungslos, sofern die sog. 10 H-Regel bestehen bleibt. Abstimmungsergebnis
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