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Auszug - Entwurf einer Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) vom 14.12.2021 in den Themenfeldern "Für gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen", "Für nachhaltige Anpassung an den Klimawandel und gesunde Umwelt" und "Für nachhaltige Mobilität"; Stellungnahme der Stadt Augsburg  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 16
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 31.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/22/07245 Entwurf einer Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) vom 14.12.2021 in den Themenfeldern "Für gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen", "Für nachhaltige Anpassung an den Klimawandel und gesunde Umwelt" und "Für nachhaltige Mobilität";
Stellungnahme der Stadt Augsburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, Berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Die Stadt Augsburg begrüßt die geplanten Änderungen gemäß LEP-Entwurf vom 14.12.2021.

 

2. Die Stadt Augsburg bittet jedoch dringend, die in der Begründung unter Punkt II.1. aufgeführten Belange aufgrund der besonderen Betroffenheit und hohen Gewichtung für die Stadt Augsburg in das LEP aufzunehmen. Die in der Begründung unter Punkt II.2. genannten Aspekte und allgemeinen Anmerkungen bittet die Stadt Augsburg ebenfalls zu berücksichtigen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme der Stadt Augsburg im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens in Form dieser Beschlussvorlage gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie abzugeben.

 

Die Stellungnahme der Stadt Augsburg zu Punkt 6.2 Erneuerbare Energien wird inhaltlich um den nachfolgenden Hinweis ergänzt:

 

Die Festlegungen zur Steuerung der Windenergie und ihres Beitrages zur Erreichung der bayerischen Energieziele bleiben weitgehend wirkungslos, sofern die sog. 10 H-Regel bestehen bleibt.


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

55

Abstimmung:

einstimmig