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Beschluss
1. Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Vorentwurf des BP Nr. 299 „Südlich der Tunnelstraße, westlich des Babenhauser Weges“ in der Zeit vom 16.12.2019 mit 17.01.2020 eingegangenen Stellungnahmen werden nach Maßgabe der dieser Beschlussvorlage beiliegenden Würdigung vom 10.02.2022 behandelt (siehe Anlage 1).
2. Der Entwurf des BP 299 für den Bereich zwischen der Tunnelstraße (einschließlich) im Norden, dem Babenhauser Weg (einschließlich) im Osten, der Reutlinger Straße (einschließlich) im Süden und dem Dayton Ring (B 17) sowie dem Grundstück Fl.Nr. 438, Gemarkung Oberhausen im Westen, in der Fassung vom 10.02.2022, wird gebilligt (siehe Anlage 2).
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Widmung der in der Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 299 „Südlich der Tunnelstraße, westlich des Babenhauser Wegs“ eingetragenen, neu herzustellenden Straßenflächen der Reutlinger Straße, der Tunnelstraße und des Babenhauser Wegs im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens gemäß Art. 6 Abs. 1 und Abs. 7 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) durchzuführen. Von der Widmung jeweils als Ortsstraße erfasst werden sollen die in beigefügtem Plan gekennzeichneten Teilflächen aus den Fl.Nrn. 2336, 340/2, 2336/11, allesamt Gemarkung Oberhausen. Die Widmungen sollen mit der Verkehrsfreigabe wirksam werden (siehe Anlage 2.c. Teil F.7.).
4. Die Verwaltung wird beauftragt, weiterhin das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB nach den Bestimmungen des aktuell geltenden BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
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