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Auszug - Vorübergehende Aussetzung der Zuschläge für die aufgrund der Corona-Pandemie nicht mögliche Betreuung im Früh- und Spätdienst der Kindertageseinrichtungen der Stadt Augsburg im Zeitraum Januar bis März 2022  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 11
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kongress am Park
Ort: Gögginger Str. 10, 86159 Augsburg
BSV/22/07296 Vorübergehende Aussetzung der Zuschläge für die aufgrund der Corona-Pandemie nicht mögliche Betreuung im Früh- und Spätdienst der Kindertageseinrichtungen der Stadt Augsburg im Zeitraum Januar bis März 2022
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Martina Wild, Bürgermeisterin
Federführend:Referat 4   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Das Amt für Kindertagesbetreuung wird beauftragt, die laut Gebührensatzung und Gebührenordnung zu zahlenden Zuschläge für die nicht stattfindende Betreuung im Früh- und Spätdienst für die Monate Januar 2022 bis März 2022 zu erlassen. Die zu erlassenden Gebühren betragen für den Früh- und Spätdienst jeweils 11,00 Euro.

 

2. Die Gebühren in Höhe von 11,00 Euro für den Früh- und in Höhe von 11,00 Euro für den Spätdienst werden im Falle einer schon geleisteten Zahlung durch den Gebührenschuldner durch das Amt für Kindertagesbetreuung wieder zurückerstattet.

 

3. Die Beiträge werden in den Fällen nicht erlassen oder erstattet, in denen eine Randzeitenbetreuung im genannten Zeitraum möglich war bzw. ist.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

56

Abstimmung:

einstimmig

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022.02.21 Gebühren Stadtrat fertig (981 KB)