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Beschluss
1. Auf der Grundlage von § 171b Abs. 1 BauGB wird die Festlegung des Stadtumbaugebietes Altstadt Nr. 1 „Altstadt“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan vom 12.01.2022 (siehe Anlage).
2. Das fortgeschriebene Handlungskonzept für die Augsburger Altstadt vom Januar 2022 mit den darin dargestellten Zielen und Maßnahmen bildet gemäß § 171b Abs. 2 BauGB die Grundlage für den Beschluss im Tenor 1. zur Festlegung des Stadtumbaugebietes Altstadt Nr. 1 „Altstadt“.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des aktuell geltenden BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
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