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Beschluss
1. Dem Ergebnis der Fortschreibung des Handlungskonzepts für die Altstadt gemäß § 171b Abs. 2 BauGB wird zugestimmt (siehe Anlage 1).
2. Die im Rahmen der Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen nach § 137 BauGB sowie der öffentlichen Aufgabenträger nach § 139 BauGB eingegangenen Hinweise und Anregungen werden gemäß der beiliegenden Würdigung berücksichtigt (siehe Anlage 2).
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Festlegung des Stadtumbaugebietes Altstadt Nr. 1, „Altstadt“, sowie die erforderlichen Schritte zur Umsetzung des Handlungskonzepts für die Altstadt und der darin vorgeschlagenen Maßnahmen vorzubereiten und durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
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