Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschlussempfehlung
1. Der/die Vertreter/in der Stadt Augsburg in der Gesellschafterversammlung der Augsburg Flughafen GmbH wird beauftragt und bevollmächtigt:
zuzustimmen.
2. Die Geschäftsführung der Augsburger Flughafen GmbH wird beauftragt und bevollmächtigt, den in der Gesellschafterversammlung beschlossenen Gesellschaftsvertrag zur Eintragung in das Handelsregister zu bringen.
3. Redaktionelle Änderungen im Gesellschaftsvertrag können ohne erneute Vorlage und Beschlussfassung vorgenommen werden. Diese sind mit dem Zentralen Beteiligungsmanagement der Stadt Augsburg abzustimmen.
Abstimmungsergebnis
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