Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
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Beschluss
1. Die Verwaltung wird beauftragt, in der ersten Jahreshälfte 2022 ein Konzept zu entwickeln, welches in einen Abschnitt „Kinderschutz/Inobhutnahme“ des Teilplans „Hilfen zur Erziehung und Inobhutnahme“ integriert wird.
2. Die Erstellung des Konzepts zum Kinderschutz und dessen Integration in einen Abschnitt des Teilplans „Hilfen zur Erziehung und Inobhutnahme“ wird fachlich und organisatorisch durch eine externe Expertise organisiert und begleitet.
Abstimmungsergebnis
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