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Auszug - Vorsitz in der Bürgerversammlung durch die Oberbürgermeisterin nach Art 18 Abs. 3 Satz 3 BayGO  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.10.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 18:51 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/21/06699 Vorsitz in der Bürgerversammlung durch die Oberbürgermeisterin nach Art 18 Abs. 3 Satz 3 BayGO
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Eva Weber, Oberbürgermeisterin
Federführend:Hauptamt / Referat OB D2   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

Nach der gesetzlichen Aufgabenzuweisung des Art. 18 Abs. 3 Satz 3 der Bayerischen Gemeindeordnung führt der erste Bürgermeister, im Falle der Stadt Augsburg die Oberbürgermeisterin, den Vorsitz in der Bürgerversammlung. Der Stadtrat bekräftigt die gesetzliche Aufgabenzuweisung und lehnt die Empfehlung der Bürgerversammlung vom 12.10.2021 mit der laufenden Nr. 52, wonach die nächste Bürgerversammlung von einer anderen Person als der Oberbürgermeisterin moderiert werden soll, ab.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

53

Abstimmung:

einstimmig