Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Die Stadt Augsburg erkennt den Verkauf von Christbäumen auf dem Ulrichsplatz als traditionelle Veranstaltung an, welche eine Ausnahme zu den geltenden Richtlinien für die Nutzung des öffentlichen Verkehrsgrundes in der Stadt Augsburg durch Straßensondernutzungen darstellt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, der Firma Spengler & Ströher bis auf Weiteres jährlich wiederkehrend für die Dauer von drei Wochen vor Heiligabend auf einer mit Pollern zur Straße abgegrenzten Fläche vor dem Anwesen Ulrichsplatz 12-16, 86150 Augsburg (vgl. Anlage) die für einen Christbaumverkauf notwendigen Sondernutzungsrechte zu gewähren. 3. Sollten sich die örtlichen Gegebenheiten oder andere mit dem Verkauf in Zusammenhang stehenden, für die Genehmigungsfähigkeit relevanten Festsetzungen ändern und eine Neubewertung erfordern, kann die Verwaltung die Gewährung der Sondernutzungsrechte versagen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, sicherheitsrechtliche Auflagen für den Verkauf festzusetzen, welche die berechtigten rechtlichen Belange der Anrainer umfassend berücksichtigt. 5. Für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis sind Sondernutzungsgebühren entsprechend der Anlage zur städtischen Sondernutzungssatzung zu erheben.
Abstimmungsergebnis
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