Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschlussempfehlung
1. Für den Bereich zwischen der Langenmantelstraße (einschließlich) im Westen, der Max-Hempel-Straße (einschließlich) im Norden sowie dem Senkelbach (einschließ-lich) im Südosten wird der BP Nr. 449 A „Südlich der Max-Hempel-Straße“ aufgestellt.
2. Dem Vorentwurf des BP Nr. 449 A vom 18.08.2021 mit Begründung wird zugestimmt (siehe Anlagen).
3. Der BP Nr. 449 A ändert mit Inkrafttreten in seinem Geltungsbereich den seit 24.09.1999 rechtskräftigen BP Nr. 449 „Langenmantelstraße“ und hebt diesen insoweit auf.
4. Abweichend von Teil B Nr. 4.1.2 des vom Stadtrat am 23.04.2020 gefassten Grund-satzbeschlusses III zur Anwendung des Instruments des städtebaulichen Vertrags in Augsburg wird im vorliegenden Einzelfall vom Regelfall der Ausweisung einer Fläche von mindestens 15 % der in die Planung eingeworfenen Grundstücke als selbststän-dige öffentliche Grünflächen abgewichen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB nach den Vorschriften des aktuell geltenden BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||