Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschlussempfehlung
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt und bevollmächtigt, 1. in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Augsburg Holding GmbH dem Gesellschafterbeschluss der Bayerngas GmbH bezüglich der Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Bayerngas GmbH zuzustimmen.
2. die Geschäftsführung der Stadtwerke Augsburg Holding GmbH zu ermächtigen, ihr Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH entsprechend auszuüben.
Abstimmungsergebnis
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